Das Kleingedruckte
ANMELDUNG UND ANZAHLUNG
Die Anmeldung ist wirksam, wenn das unterschriebene Anmeldeformular beim Veranstalter, im Folgenden auch MS genannt, eingegangen ist. Gleichzeitig ist eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro zu überweisen. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach Geldeingang. Im Folgenden erhält der Teilnehmer dann die Anmeldebestätigung, Wegbeschreibung sowie Tipps zum Vorbereiten aufs Wellenreiten und zur Urlaubsausrüstung. Die Zahlung des Restbetrages bitten wir bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Kurses auf unser Konto vorzunehmen. Bei einer Anmeldefrist von weniger als vier Wochen bitten wir den Gesamtbetrag zu entrichten. Die vollständigen Unterlagen werden unverzüglich ausgehändigt. Bei allen Überweisungen unbedingt Namen und Campnummer angeben.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN/AUFSICHTSPFLICHT
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports bestehen. Der Veranstalter übernimmt, abgesehen von seinen gesetzlich bestehenden Verkehrssicherungspflichten, keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer.
HAFTUNG
Die Teilnahme am Kurs, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport verbunden sind und vom Teilnehmer bewußt in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während des Wellenreitens durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen. Die Ausrüstung ist ordnungsgemäß zu behandeln. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. MS ist nach Deutschem Recht gegen Haftpflicht versichert.
KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH MS
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens MS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall verpflichtet sich MS, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird MS den Teilnehmer hierüber unterrichten.
KÜNDIGUNG/RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
Der Rücktritt von der Kursteilnahme ist jederzeit möglich und schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MS. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann MS Aufwendungsersatz des Gesamtbetrags nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen: bis 28 Tage vor Kursbeginn 10%, bis 14 Tage vor Beginn 30 %, bis 7 Tage vor Beginn 60 %, bis drei Tage vor Beginn 90 %, danach und bei Nichtantritt (no show) 100 %. Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
ERSATZTEILNAHME/UMBUCHUNG
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Falle ist für die Änderung der Reiseunterlagen ein Betrag in Höhe von 15 Euro pro Umbuchung auf Dritte durch den Teilnehmer zu zahlen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wird auf Wunsch des Teilnehmers eine Umbuchung vorgenommen, ist eine Gebühr von 15 Euro pro Teilnehmer zu entrichten.
VERSICHERUNGEN
Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluß einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluß eines Versicherungspaketes.
MINDESTTEILNEHMERZAHL
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 3 Personen pro Übungskurs. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer die vorstehende Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
Der Teilnehmer kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter seine Ersatzteilnahme unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters hinsichtlich der nicht erreichten Teilnehmerzahl anzuzeigen. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, so wird der vom Teilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.
ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSVERLAUFES
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogramm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort bei der zuständigen Reiseleitung vorzunehmen. MS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Köln.

