Das Kleingedruckte



ANMELDUNG UND ANZAHLUNG
Die Anmeldung ist wirksam, wenn das unterschriebene Anmeldeformular beim Veranstalter, im Folgenden auch MS genannt, eingegangen ist. Gleichzeitig ist eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro zu überweisen. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst nach Geldeingang und Bestätigung der Anmeldung durch MS. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer außerdem eine Wegbeschreibung sowie Tipps zum Vorbereiten aufs Wellenreiten und zur Urlaubsausrüstung. Die Zahlung des Restbetrages bitten wir bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Kurses auf unser Konto vorzunehmen. Bei einer Anmeldefrist von weniger als vier Wochen bitten wir den Gesamtbetrag vollumfänglich zu entrichten.Die vollständigen Unterlagen werden unverzüglich ausgehändigt. Bei allen Überweisungen unbedingt Namen und Campnummer angeben.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN/AUFSICHTSPFLICHT
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports bestehen.Der Veranstalter übernimmt, abgesehen von seinen gesetzlich bestehenden Verkehrssicherungspflichten, keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer.

HAFTUNG
Die Teilnahme am Kurs, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport verbunden sind und vom Teilnehmer bewußt in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während des Wellenreitens durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen. EineHaftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmerseitens des Veranstalters ist ausgeschlossen. Die Ausrüstung istordnungsgemäß zu behandeln. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.

BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. MS ist nach deutschem Recht gegen Haftpflicht versichert.

KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH MS
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vomReisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertragkündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens MS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält erden Anspruch auf den Reisepreis.

KÜNDIGUNG/RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER

Der Rücktritt von der Kursteilnahme ist jederzeit möglich und schriftlich zuerklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MS. Tritt derTeilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann MS Aufwendungsersatz des Gesamtbetrags nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen: bis 28 Tage vor Kursbeginn 10%, bis 14 Tage vor Beginn 30 %, bis 7 Tage vor Beginn 60 %,bis drei Tage vor Beginn 90 %, danach und bei Nichtantritt (no show) 100 %.Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

ERSATZTEILNAHME/UMBUCHUNG
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner einDritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesemFalle ist für die Änderung der Reiseunterlagen ein Betrag in Höhe von 15 Europro Umbuchung auf Dritte durch den Teilnehmer zu zahlen. Der Veranstalterkann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderenReiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriftenentgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und derursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für denReisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.Wird auf Wunsch des Teilnehmers eine Umbuchung vorgenommen, ist eineGebühr von 15 Euro pro Teilnehmer zu entrichten.

VERSICHERUNGEN
Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen.Der Abschluß einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich derAbschluß eines Versicherungspaketes.

MINDESTTEILNEHMERZAHL
Es gibt keine Mindestteilnehmerzahl für die Surfkurse.

ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSVERLAUFES
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesonderebei witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogrammgeändert und ein Alternativprogramm angeboten werden.

GEWÄHRLEISTUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter anStelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessenerFrist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder einegleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmungdes Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort bei derzuständigen Reiseleitung vorzunehmen. MS kann die Abhilfe verweigern, wennsie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmender gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeidenoder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seineBeanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeitenund wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb einesMonats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber demVeranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nurgeltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenesVerschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Teilnehmers verjährenin einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeitdes Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Köln.